Ratgeber · Prüf-Dokumentation

DGUV V3 Prüffristen: Welche Frist gilt für welches Gerät?

6 Min. Lesezeit · Grundlagen für Kleinbetriebe

Wer elektrische Betriebsmittel im Betrieb einsetzt, muss sie regelmäßig prüfen lassen – das schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor. Die häufigste Frage dabei: In welchem Abstand muss welches Gerät geprüft werden? Dieser Ratgeber erklärt die Richtwerte verständlich und zeigt, worauf es bei der Fristfestlegung wirklich ankommt.

Was sind „ortsveränderliche" Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht umgesetzt werden können – also alles, was einen Stecker hat und nicht fest installiert ist. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Handwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Akkuladegeräte
  • Verlängerungs- und Anschlussleitungen, Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen
  • Bürogeräte wie Computer, Monitore, Drucker, Wasserkocher, Kaffeemaschinen
  • Baustellengeräte und mobile Maschinen mit Netzanschluss

Die Prüffristen sind Richtwerte – keine starren Vorgaben

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Es gäbe eine feste, gesetzlich vorgeschriebene Frist für jedes Gerät. Das stimmt so nicht. Die DGUV V3 nennt Richtwerte. Die tatsächlich verbindliche Frist legt der Unternehmer beziehungsweise eine befähigte Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung fest. Entscheidend ist, wie stark ein Gerät beansprucht wird.

Richtwerte für die Wiederholungsprüfung

EinsatzbereichRichtwert
Büro und Verwaltung (geringe Beanspruchung)bis 24 Monate
Werkstatt und Fertigung (normale Beanspruchung)12 Monate
Baustelle und rauer Betrieb3 Monate
Verlängerungs- und Anschlussleitungen auf Baustellen3 Monate
Faustregel: Je härter der Einsatz, desto kürzer die Frist. Ein PC im Büro wird selten beschädigt – eine Kabeltrommel auf der Baustelle dagegen täglich strapaziert. Deshalb liegen zwischen beiden Welten.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf nur eine Elektrofachkraft durchführen – oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter deren Aufsicht und Leitung. Für die Messungen wird ein geeignetes Prüfgerät nach DIN VDE 0701-0702 verwendet. Die Prüfung umfasst in der Regel Sichtprüfung, Messung (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand) und eine Funktionsprüfung.

Warum die Fehlerquote über die Frist entscheidet

Die DGUV V3 erlaubt es, Prüffristen zu verlängern, wenn die Ausfallquote niedrig ist: Liegt der Anteil der bei einer Prüfung beanstandeten Geräte dauerhaft unter zwei Prozent, kann die Frist ausgedehnt werden. Das setzt aber voraus, dass Sie Ihre Prüfergebnisse sauber dokumentieren und die Fehlerquote überhaupt kennen. Ohne strukturierte Dokumentation lässt sich diese Erleichterung nicht nutzen.

Dokumentation: die oft unterschätzte Pflicht

Die Prüfung selbst ist nur die halbe Miete. Genauso wichtig ist der Nachweis: Was wurde wann von wem mit welchem Ergebnis geprüft? Kommt es zu einem Unfall oder steht eine Begehung durch die Berufsgenossenschaft an, zählt allein die lückenlose Dokumentation. Wer hier nur eine unstrukturierte Excel-Liste oder einen Papierordner führt, verliert schnell den Überblick über anstehende Fristen.

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Zusammengefasst

  • DGUV V3 nennt Richtwerte, keine starren Fristen – die verbindliche Frist legt eine befähigte Person fest.
  • Büro bis 24 Monate, Werkstatt 12 Monate, Baustelle 3 Monate – als Orientierung.
  • Geprüft wird durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht.
  • Eine niedrige Fehlerquote kann die Frist verlängern – wenn sie dokumentiert ist.
  • Ohne saubere Dokumentation drohen verpasste Fristen und fehlende Nachweise.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Die genannten Prüffristen sind Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3 und TRBS 1201; die verbindliche Festlegung erfolgt im Einzelfall durch eine befähigte Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung.